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Frage vom 20.01.2015 (18:54 Uhr)

Was passiert bei plötzlichem Ableben mit dem Internetvertrag? Ist dieser dann einfach kündbar?

Was passiert beim plötzlichen Ableben mit dem Inte
etvertrag? ich habe alleine die Daten

21.01.2015 11:47
Antwort durch aetka Profi

Sascha Gomolzig

Hallo. Bei welchem Anbieter sind Sie ? Es ist ja grundsätzlich der Vertrag vom Erben zu übernehmen. Allerdings haben wir die Erfahrung gemacht ( bis jetzt 100% Quote ), das der Vertrag zu sofort aufgehoben wird im Rahmen der Kulanz. Als Nachweis ist der Totenschein vorzulegen.

Ich hoffe wir konnten etwas helfen.

Gruss aus Bückeburg
Sascha Gomolzig


Sascha Gomolzig


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